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Elektronisches Handelsregister erfolgreich gestartet
Information des Justizministeriums von Mecklenburg-Vorpommern:
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) teilte am 3. Januar 2007 in Schwerin mit, „die Registergerichte Mecklenburg-Vorpommerns sind seit dem 01.01.2007 erfolgreich an das bundesweit einheitliche Registerportal der Bundesländer angeschlossen. Alle an Registerauskünften Interessierte können damit ab sofort schnell und unkompliziert vom Computer zu Hause oder aus dem Büro unter – www.handelsregister.de – elektronisch in die Registerblätter des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters Einsicht nehmen.“
Die Umstellung auf das elektronische Register, die auf eine bis zum 31.12.2006 in nationales Recht umzusetzende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 zurückgeht, war nach Angabe von Justizministerin Kuder „ein Kraftakt, den die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern mit Bravour gemeistert hat. Um den reibungslosen Ablauf des elektronischen Handelsregisters zum Jahresbeginn gewährleisten zu können, mussten sämtliche Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister digitalisiert und umgeschrieben werden. Von der erfolgreichen Umsetzung profitieren nunmehr die Bürger und die Unternehmen des Landes.“ Wer Dokumente in Registersachen wie Gesellschafterlisten, Listen der Aufsichtsratsmitglieder oder Gesellschafterverträge einreichen möchte, kann und muss dies künftig ausschließlich elektronisch über die Poststellen der Gerichte erledigen, wodurch das Eintragungsverfahren erheblich beschleunigt wird. Registeranmeldungen können allerdings nicht unmittelbar eingereicht werden, sondern sind wie bisher durch einen Notar öffentlich zu beglaubigen. Dieser reicht die Unterlagen dann als elektronisches Dokument beim Registergericht ein. Die in den Registerblättern enthaltenen Kerninhalte eines Unternehmens, wie beispielsweise Name, gesetzlicher Vertreter und Sitz, lassen sich über eine Suchfunktion für alle im Bundesgebiet eingetragenen Unternehmen auch ohne Kenntnis von Registernummer und Firmensitz finden. Für das Auffinden reicht im Regelfall als Suchbegriff bereits ein Teil der Firmenbezeichnung aus. Der Registerinhalt wird sodann zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt, kann gespeichert sowie ausgedruckt werden. Neben der Einsichtnahme von einem privaten Computer stehen in den vier Registergerichten des Landes (Amtsgerichte Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Stralsund) bereitgestellte Computer zur Verfügung. Dort ist die Einsichtnahme in die Registerblätter kostenfrei. Im Übrigen fallen, sobald eine Registerdatei abgerufen wird, Kosten in Höhe von 4,50 € an. Voraussetzung für die elektronische Auskunftserteilung ist zudem die eigenständige Registrierung bei dem Registerportal. Reine Recherchen bedürfen hingegen keiner Registrierung.
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