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Pferde,
Reiten und Pferdesport, aber auch Kutsch- und Kremserfahrten sind beliebt.
Überwiegende
Anzahl der Pferde in Mecklenburg-Vorpommern in Einzel- und Gruppenlaufboxen.
Aber nicht alle Pferde werden artgerecht gehalten. Erlass zum Verbot der
dauerhaften Anbindhaltung in Mecklenburg-Vorpommern. Übergangsfrist
für nicht artgerechte Pferdehaltung.
News
von der Ostsee
Dienstag, 7. Januar 2003
Verbot der dauerhaften Anbindung von Pferden
Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2004
Mecklenburg-Vorpommern
(ur). Das erholsame Reiten ist auch entlang
der Ostseeküste zu einer beliebten Freizeitbeschäftigung geworden.
Zudem erfreut sich der Pferdesport einer wachsenden Beliebtheit. Nicht
zuletzt genießen es vor allem die Urlauber an der Ostseeküste,
mit der Pferdekutsche unterwegs zu sein. Hinzu kommen Landschaften, die
man sich ohnehin nicht mit dem privaten Auto, sondern nur zu Fuß,
radelnd oder mit einer Pferdekutsche erschließen darf. Mehr Infos
zu diesem Thema mit diesem Link: Reitsport
und Kutschfahrten.
Zum
Reiten, Reitsport und den Kutschfahrten gehört aber auch eine Infrastruktur,
die vor allem für Urlauber nicht notwendigerweise immer zu sehen
ist. Gemeint ist all das, was zu einer artgerechten Pferdehaltung gehört.
Wer sich dafür interessiert, kann der nachfolgenden Pressemeldung
zum Thema "Anbindhaltung von Pferden" Details entnehmen. Wir
veröffentlichen diese Meldung nicht zuletzt als Informations-Service
für die Pferdehalter im vollen Wortlaut. Sie erfahren auf diese Weise
u.a., wo sie noch weitere Informationen erhalten können, wenn sie
zu den Betroffenen gehören. Zu Bedenken ist dabei, dass im jetzigen
Erlass des Landwirtschaftsministers von Mecklenburg-Vorpommern nur eine
Übergangsfrist bis zum 31.12.2004 eingeräumt wurde. Das ist
für jene Pferdehalter keine lange Frist, die jetzt evtl. umfangreiche
Investitionen tätigen müssen.
Pressemitteilung des Ministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei des Bundeslandes
Mecklenburg-Vorpommern
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat zur Förderung und
Verbesserung der artgerechten Haltung von Pferden einen "Erlass zum
Verbot der dauerhaften Anbindhaltung von Pferden" für das Land
Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet.
Die "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten"
vom 10. November 1995, die von der Sachverständigengruppe "Tierschutzgerechte
Pferdehaltung" beim Bundsministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft erarbeitet wurden, stellen die Bewertungsgrundlage
für eine tierschutzgerechte Pferdehaltung dar.
"Nach diesen Leitlinien erfüllt die dauerhafte Anbindehaltung
von Pferden nicht die Kriterien einer artgerechten Pferdehaltung und widerspricht
somit der Grundforderung des § 2 Tierschutzgesetz nach verhaltensgerechter
Unterbringung. Zwar wird die überwiegende Anzahl der Pferde in unserem
Land in Einzel- oder Gruppenlaufboxen gehalten, aber leider gibt es auch
noch viele Tiere, denen diese Möglichkeit zur freien Bewegung nicht
gegeben ist. Deshalb habe ich gehandelt," so der Landwirtschaftsminister.
Wissenschaftlich wurde auch nachgewiesen, dass die dauerhafte Anbindehaltung
das arttypische Sozialverhalten der Pferde weitestgehend unterbindet oder
sogar ganz einschränkt.
"Den Pferdehaltern, die ihre Pferde noch in der dauerhaften Anbindehaltung
halten, haben wir eine angemessene Übergangsfrist bis zum 31. Dezember
2004 eingeräumt, damit notwendige Umbauten und Umrüstungen der
Ställe auch ökonomisch vertretbar sind. Ich hoffe und wünsche
allerdings, dass wir diesen Zeitraum nicht benötigen, um den Übergang
nach den neuen Leitlinien zu realisieren," erklärte Minister
Dr. Till Backhaus, der selbst ein ausgewiesener Pferdeliebhaber ist. .
Zur näheren Information können sich Pferdehalter an die
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter des jeweiligen
Landkreises oder an das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Forsten und Fischerei, Referat 540, wenden.
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