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VOGELGRIPPE oder auch H5N1
bzw. Geflügelpest genannt
Bislang gab es im Jahr 2010 keinen einzigen Fall von Vogelgrippe (H5N1) auf der Insel Rügen!
Im Unterschied zu anderen Regionen Deutschlands und auch weiterer
Länder gab es in den gesamten Jahren 2007, 2008 und 2009 keinen
einzigen Fall von Vogelgrippe (H5N1) auf der Ostsee-Insel Rügen.
Rückblick auf einige der Vogelgrippe-Meldungen und 'Bilder
bei www.kreidefelsen.de im Jahr 2006
Vogelgrippe
an der Ostsee sowie am Bodensee und in anderen Bundesländern. Was ist beim Schutz vor der Vogelgrippe
zu beachten? Da die Vogelgrippe eine Tierseuche ist , dürfen Sie
auf keinen Fall tote Wildvögel anfassen. Es ist die Aufgabe von Einsatzkräften
mit Schutzausrüstung, die toten Vögel einzusammeln. Informieren
Sie also die örtlichen Einsatzkräfte bzw. rufen Sie einfach 112 an, wenn
Sie tote Wildvögel oder andere tote Tiere finden. Bislang ist die Infizierung außer bei Wildvögeln auch bei Katzen und einem Marder nachgewiesen worden. Die beiden Rügen-Fotos unten künden
vom Einsammeln toter Tiere, aber auch davon, dass man sich zum Beispiel
vom Ufer der Rügen-Gewässer immer noch an lebenden Wildvögeln
erfreuen kann. Das wird auch so bleiben
Foto links: Tote Wildvögel werden am 18. Februar 2006 an der Wittower
Fähre an Land gebracht. Foto rechts: Rügener Schwanenidylle mit
Blick auf Lietzow am 24. Februar 2006. Fotos (2): Wolfgang Urban.
Noch eine
persönliche Anmerkung zu meinen beiden Fotos am heutigen 26. Februar
2006: Lassen Sie sich fernab der Ostsee nicht vom "Vogelgrippe-Virus"
mancher Medien und Politiker anstecken. Betrachen Sie deren "Krankheitsbild"
in Ruhe. Fragen Sie kritisch nach den Interessen, die sich hinter den Fieber-Anfällen
von Stimmungsmachern befinden. Als Rüganer erfreue ich mich nach wie
vor bei Spaziergängen und Wanderungen an vielen lebenden Wildvögeln
in meiner Heimat. Besonders freut es mich, wenn ich in diesen Tagen auch
Urlaubern auf diesen Wegen begegne, die sich einfach an die Spielregeln
halten, die es bei einer Tierseuche zu beachten gilt, und ansonsten die
Natur genießen.
9. März 2006: In den vergangenen Tagen hatte ich immer wieder die Freude viele Schwäne und andere Wildvögel bei offensichtlich bester Gesundheit vonWanderwegen aus zu sehen.
Vogelgrippe-Virus
H5N1 nachgewiesen
Die Natur an der Ostsee ist jedoch weiterhin ein
empfehlenswertes Ziel für den Urlaub. Man mus
nur ein paar Verhaltensregeln beachten.
Verhaltensregeln
beim Auffinden von Wildvögeln:
Tote Wildvögel keinesfalls berühren, sondern
die zuständige kommunale Leitstelle bzw.
die Polizeibehörde (Telefon 110)
informieren
Nachfolgend eine Information des Landkreises Rügen:
Verhaltensregeln beim Auffinden von toten Wildvögeln im Bereich des
Landkreises Rügen
Das Landratsamt des Landkeises Rügen teilte am 20. Februar 2006 mit:
Die Veterinärbehörde des Landkreises Rügen verweist darauf,
dass beim Auffinden von toten Wildvögeln keinesfalls diese Tiere
zu berühren sind. Wir bitten Sie, umgehend die Leitstelle des Landkreises
Rügen (Telefonnummer 112) oder die Polizeibehörde (Telefonnummer
110) zu benachrichtigen. Durch die Leitstelle erfolgt die Mitteilung an
die verantwortlichen Behörden für den Abtransport und Untersuchung
der toten Tiere. Wir bitten Sie, bei Benachrichtigung unbedingt den Fundort,
die Tierart und Angaben zu Ihrer Person (Name, Adresse, Telefonnummer)
anzugeben. Weiterhin machen wir darauf aufmerksam, dass abgesperrte Gebiete
nicht zu betreten sind und Warnschilder unbedingt beachtet werden sollten.
Bei Nichtberührung der toten Wildvögel bestehen keinerlei gesundheitliche
Gefahren für die Bevölkerung, deshalb sind auch keine besonderen
gesundheitlichen Vorsichtsmaßnahmen einzuleiten. Bitte beachten
Sie in den nächsten Tagen die laufenden Hinweise aus Rundfunk und
Fernsehen zu Verhaltensweisen beim Auftreten des Geflügelvirus.
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Die Vogelgrippe führte auch Bundes- und Landespolitiker
nach Rügen. Oben links Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer. Foto
rechts: Till Backhaus (Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern),
Bundeskanzlerin Angela Meerkel und Rügens Landrätin Kerstin
Kassner. Fotos (4): Wolfgang Urban
"Es
wird alles Erdenkliche getan..."
Der Interministerielle Führungsstab
der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern teilte am 22. Februar 2006 mit: Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff hat sich heute auf der
Insel Rügen über den Einsatz ziviler und militärischer
Kräfte informiert. Dabei würdigte er die Einsatzbereitschaft
aller Helferinnen und Helfer von Bundeswehr, Technischem Hilfswerk und
den Freiwilligen Feuerwehren. "Ich danke allen Helferinnen und Helfern
für ihren Einsatz. Sie leisten engagierte Arbeit, obwohl für
die Einsatzkräfte die Bedingungen auf Grund der Witterung sehr schwierig
sind. Nach meinem Eindruck klappt die Zusammenarbeit der Institutionen
sehr gut. Es wird alles Erdenkliche getan", sagte der Ministerpräsident.
Er sprach sich dafür aus, jetzt nach vorn zu sehen, um so schnell
wie möglich das Problem lösen zu können. "Das, was
in den letzten Tagen gut und weniger gut war, ist spä-ter abzuarbeiten.
Jetzt ist die Bekämpfung der Vogelgrippe wichtiger."
Rügen wurde aufgrund des Feststellens
der Vogelgrippe zur Schutzzone erklärt
ACHTUNG: Wenn Sie einen Urlaub auf dem Bauernhof
beabsichtigen, dann erkundigen Sie sich vorher nach der konkreten dortigen
Situation. Das Landratsamt Rügen hat am 20. Februar 2006 das Territorium
des Landkreises Rügen aufgrund der Feststellung der Vogelgrippe bei
Wildvögeln zur Schutzzone erklärt worden. Für die Schutzzone
ist folgendes angeordnet worden:
1. Sämtliches Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner,
Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse)
ist aufzustallen. Enten und Gänse sind dabei von übrigem Geflügel
getrennt zu halten.
2. Stallungen dürfen ausschließlich vom Tierhalter, von ihm
beauftragten Personen und amtlich beauftragten Personen betreten werden.
Unbefugten ist der Zugang zu verwehren.
3. An den Stallein- und ausgängen ist eine Desinfektion des
Schuhwerks beim Betreten und Verlassen der Stallungen vorzunehmen. Entsprechende
Desinfektionseinrichtungen sind durch den Tierhalter bereit zu stellen.
4. Das Betreten der Ställe darf nur mit separatem Schuhzeug sowie
Schutzkleidung erfolgen.
5. Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dürfen
nicht in den Bestand verbracht werden.
6. Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel, Bruteier,
Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse dürfen nur
mit behördlicher Genehmigung aus dem Bestand verbracht werden.
7. Das Befördern von unverarbeiteter, benutzter Einstreu bzw. von
Gülle aus Betrieben innerhalb der Schutzzone zu Orten außerhalb
der Schutzzone bzw. ihre dortige Verbreitung ist verboten. Ausnahmen bedürfen
der Genehmigung durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
(VLA).
8. Der Verdacht des Ausbruchs von Aviärer Influenza (Geflügelpest)
sowie jede Verendung, akute Minderung der Legeleistung, sind dem VLA unverzüglich
anzuzeigen (Telefon 03838/22222). Entsprechendes Geflügel ist zur
Untersuchung bereitzuhalten.
Gleichzeitig verweist das VLA auf die generelle Aufstallungspflicht gemäß
Eilverordnung des Bundes für alle Gebiete Rügens. Die Tierhalter
des Landkreises Rügen, die ihre Geflügelhaltung dem VLA noch
nicht angezeigt haben, sind dringend aufgefordert, dies unter der Telefonnummer
03838/806312 sofort nachzuholen. Treten innerhalb von 24 Stunden in einem
Geflügelbestand Verluste von
1. mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu
100 Tieren oder
2. mehr als zwei vom Hundert der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße
von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung
der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat jeder Besitzer unverzüglich
die zuständige Behörde (VLA) zu informieren (Telefon 03838/22222).
Zu unseren Naturseiten im Insel-Guide kommen Sie:
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