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Fischereirecht: Neue Bestimmungen und konkrete
Hinweise für den Erwerb eines Fischereischeines
für Touristen in Mecklenburg-Vorpommern

Wie erlange ich einen Fischereischein, eine Angelberechtigung
bzw. einen Touristen-Fischereischein in der Ostsee-Region von
Mecklenburg über Fischland, Darß, Hiddensee, Rügen bis Usedom?



Grundsätzliches zum Thema Fischereischein, Touristenfischereischein, Angelschein, Angelerlaubnis und ähnlichen Bezeichnungen in Mecklenburg-Vorpommern und vor allem in der Region Darß-Hiddensee-Rügen-Usedom

Ostsee (ur): Alle Gewässer in der Region Darss-Hiddensee-Rügen-Usedom, dazu gehören alle Bodden, Wieke und Haffs sowie die 12-Meile-Zone der Ostsee, gelten als Küstengewässer im Sinne des Fischereigesetztes von Mecklenburg-Vorpommern. Jeder Angler benötigt deshalb einen gültigen Fischereischein. Fischereischeine von anderen Ländern werden voll anerkannt. Diese Berechtigung muss beim Angeln mitgeführt werden. Seit dem 1. Juli 2005 gibt es auch einen zeitlich begrenzten Touristen-Angelschein bei den zuständigen Ämtern in der Region. Am besten den Vermieter nach dem nächsten Amt mit Ausgabe eines Touristen-Angelscheines fragen. Außerdem hat sich ab 1. September 2005 das Fischereirecht weiter gewandelt. Zu all den neuen rechtlichen Bestimmungen gibt es jetzt eine Broschüre, in der die rechtlichen Vorschriften für das Angeln in M-V zusammengefasst werden. Einfach anrufen: Landesamt für Fischerei, Justus-Liebig-Weg 2, in 18609 Rostock (Tel:0381-4035-0).

Schaprode auf Rügen. Die Rügener Hafen- und Touristik GmbH mit Sitz in Schaprode auf der Insel Rügen hat den Kutter Albatros erworben und bietet mit diesem nicht nur Hochseeangeln (u.a. Angeltouren auf Dorsch) an, sondern auch Eventfahrten (u.a. Ausflugsfahrten rund um Hiddensee und Schiffsausflüge von Schaprode nach Stralsund, inklusive Altstadtführung). Wer zudem einen lieben Menschen verloren hat, der eine Seebestattung möchte, kann sich ebenfalls an die Rügener Hafen- und Touristik GmbH wenden. Weitere Infos unter www.hafen-schaprode.de oder gleich direkt Kapitän Diederich anrufen: 0174-9824299.



Fischereipolitik, Angelschein, Touristenfischerreischein, Fischereischein

 


Ostsee-News vom 3. Februar 2008 Angeln in der Ostsee: Wie erhalte
ich in Mecklenburg-Vorpommern einen Touristen-Fischereischein?

Angeln in der OSTSEE und in den Binnengewässern von Mecklenburg-Vorpommern: Wer im Urlaub an der Ostsee oder den Binnengewässern von Mecklenburg-Vorpommern angeln möchte und sich zuvor über alles informieren möchte, dem empfehlen wir die vom Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern und Landesfischereiverband M-V e.V. herausgegebene Broschüre „Angelparadies Mecklenburg-Vorpommern“. Auf 48 Seiten werden fischreiche Regionen des Landes sowie die Fischarten und ihre Schonzeiten vorgestellt. Egal ob Sie ein Fliegenfischer, Raubfischangler oder Hochseeangler im Urlaub werden möchten oder einfach nur so einmal angeln, die Angler-Borschüre informiert Sie über das Notwendige. Das betrifft auch den Erhalt der notwendigen Erlaubnis für das Angeln in der Ostsee und den Binnengewässern. Die Vielfalt der kursierenden Bezeichnungen dafür ist im ersten Augenblick verwirrend: Fischereischein, Touristen-Fischereischein, Angelerlaubnis, Angelkarte und Küstenangelschein. Aber mit der Broschüre ist eine schnelle Information möglich. Die Broschüre „Angelparadies Mecklenburg-Vorpommern“ kann beim Tourismusverband kostenlos bestellt werden. Kontakt: Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern, Platz der Freundschaft 1, 18059 Rostock, Tel. 0180 / 5000 223 (14 Cent/Min.)

FALLS Sie die Auskunft erhalten, dass alle Broschüren gerade vergriffen sind oder eine Bestellung in diesem Jahr nicht mehr möglich ist, dann wären wir für einen Hinweis dankbar, damit wir dies auf dieser Seite aktualisierend vermerken können Mailadresse.

Wer ÄLTTER als zehn Jahre ist und einfach nur schnell vor dem Urlaub einen Touristen-Fischereischein zugesandt haben möchte, der kann folgenden Weg beschreiten:

- Formblatt ausfüllen, zu finden im Internet unter

http://www.lallf.de/fileadmin/media/PDF/fischer/Antrag_zbFS.pdf

- Antrag ausfüllen und mit einer Kopie des Personalausweises an folgende Adresse senden:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF)
Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock

Telefon: (03831) Tel.: 40 35 0

Sollten Sie entdecken, dass sich der Link zum Antragsformular, die Telefon-Nr. oder Adresse veränderte, ohne dass wir etwas davon erfahren haben, dann wären wir Ihnen für einen Hinweis dankbar, damit wir der Angler-Info von heute sofort einen Aktualisierungsvermerk hinzufügen können: Mailadresse

 

Sie möchten auf unseren Angelseiten mit Ihrem Angebot für Angler vertreten sein, dann schreiben Sie uns:: Mailadresse


 

 


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Fotos vom Angeln in der Ostsee hier: Angel-Sport